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3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 28 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Besteuerungsgrundlage

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
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Artikel 28 Quellensteuerreglement, QStR · Besteuerungsgrundlage

1. Die Steuer wird auf der Grundlage des von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber der AHV-Ausgleichskasse gemeldeten Bruttolohns erhoben.

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