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3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 26 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Abrechnung mit dem Bund

Verfahren
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Artikel 26 Quellensteuerreglement, QStR · Abrechnung mit dem Bund

1. Das Amt für Steuern erstellt jährlich eine Abrechnung über die an der Quelle erhobene direkte Bundessteuer und liefert diese dem Bund ab.

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