3.2214
QStRRISRIaF
CH-UR
Artikel 26 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Abrechnung mit dem Bund
Verfahren
Artikel 26 Quellensteuerreglement, QStR · Abrechnung mit dem Bund
1. Das Amt für Steuern erstellt jährlich eine Abrechnung über die an der Quelle erhobene direkte Bundessteuer und liefert diese dem Bund ab.