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3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 23 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Interkantonales Verhältnis

Verfahren
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Artikel 23 Quellensteuerreglement, QStR · Interkantonales Verhältnis

1. Ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach Artikel 118 Absatz 4 StG infolge Wegzug in einen anderen Kanton nicht im Kanton Uri steuerpflichtig, überweist das Amt für Steuern die abgelieferten Quellensteuern an den zur Besteuerung befugten Kanton.

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