3.2214
QStRRISRIaF
CH-UR
Artikel 15 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubiger
Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
Artikel 15 Quellensteuerreglement, QStR · Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubiger
1. Als steuerbare Einkünfte von im Ausland ansässigen Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubigern gelten die Bruttoeinkünfte aus Forderungen nach Artikel 109 StG. Dazu gehören auch Zinsen, die nicht der quellensteuerpflichtigen Person selber, sondern einer Drittperson zufliessen.