Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 10 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung

Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 10 Quellensteuerreglement, QStR · Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung

1. Eine bisher an der Quelle besteuerte Person wird für die ganze Steuerperiode im ordentlichen Verfahren veranlagt, wenn sie

a) die Niederlassungsbewilligung erhält

b) eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Niederlassungsbewilligung heiratet

2. Die Quellensteuer ist ab dem Folgemonat nach der Erteilung der Niederlassungsbewilligung oder der Heirat nicht mehr geschuldet. Die an der Quelle abgezogene Steuer wird zinslos angerechnet.

← Artikel 9 Quellensteuerreglement, QStR Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Zweck und Geltungsbereich Artikel 11 Quellensteuerreglement, QStR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →