3.2213
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand - Modifizierte Besteuerung
Artikel 4 Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand · Modifizierte Besteuerung
1. Bei der Besteuerung nach dem Aufwand nach Artikel 14 Absatz 7 StG sind nur die Kosten nach Artikel 2 Absatz 1 abziehbar.