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Artikel 4 Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand - Modifizierte Besteuerung

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Artikel 4 Reglement über die Besteuerung nach dem Aufwand · Modifizierte Besteuerung

1. Bei der Besteuerung nach dem Aufwand nach Artikel 14 Absatz 7 StG sind nur die Kosten nach Artikel 2 Absatz 1 abziehbar.

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