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Artikel 99 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Bemessung des Eigenkapitals

Besteuerung der juristischen Personen - Zeitliche Bemessung
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Artikel 99 Steuergesetz, StG · Bemessung des Eigenkapitals

1. Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.

1a Lautet der Geschäftsabschluss auf eine ausländische Währung, so ist das steuerbare Eigenkapital in Franken umzurechnen. Massgebend ist der Devisenkurs (Verkauf) am Ende der Steuerperiode.

2. Bei unter- oder überjährigen Geschäftsabschlüssen bestimmt sich die Höhe der Kapitalsteuer nach der Dauer des Geschäftsjahres.

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