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Artikel 94 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Verdecktes Eigenkapital

Besteuerung der juristischen Personen - Kapitalsteuer - Steuerobjekt
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Artikel 94 Steuergesetz, StG · Verdecktes Eigenkapital

1. Das steuerbare Eigenkapital von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird um den Teil des Fremdkapitals erhöht, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt.

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