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3.2211 StGLFLT CH-UR

Artikel 79 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Berechnung des Reingewinns: Erfolgsneutrale Vorgänge

Besteuerung der juristischen Personen - Gewinnsteuer - Steuerobjekt
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Artikel 79 Steuergesetz, StG · Berechnung des Reingewinns: Erfolgsneutrale Vorgänge

1. Kein steuerbarer Gewinn entsteht durch

a) Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu

b) Verlegung des Sitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton, soweit keine Veräusserungen oder buchmässigen Aufwertungen vorgenommen werden

c) Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung

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