3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 69 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Persönliche Zugehörigkeit
Besteuerung der juristischen Personen - Steuerpflicht - Steuerliche Zugehörigkeit
Artikel 69 Steuergesetz, StG · Persönliche Zugehörigkeit
1. Juristische Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton befindet.