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Artikel 69 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Persönliche Zugehörigkeit

Besteuerung der juristischen Personen - Steuerpflicht - Steuerliche Zugehörigkeit
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Artikel 69 Steuergesetz, StG · Persönliche Zugehörigkeit

1. Juristische Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton befindet.

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