3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 53 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Ermittlung des Reinvermögens
Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Ermittlung des Reinvermögens
Artikel 53 Steuergesetz, StG · Ermittlung des Reinvermögens
1. Zur Ermittlung des Reinvermögens werden vom gesamten steuerpflichtigen Vermögen die Passiven abgezogen.