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Artikel 53 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Ermittlung des Reinvermögens

Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Ermittlung des Reinvermögens
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Artikel 53 Steuergesetz, StG · Ermittlung des Reinvermögens

1. Zur Ermittlung des Reinvermögens werden vom gesamten steuerpflichtigen Vermögen die Passiven abgezogen.

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