3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 30 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Grundsatz
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens
Artikel 30 Steuergesetz, StG · Grundsatz
1. Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerbaren Einkünften die Aufwendungen nach den Artikeln 31 bis 37 und die allgemeinen Abzüge nach Artikel 38 abgezogen.