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3.2211 StGLFLT CH-UR

Artikel 30 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Grundsatz

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens
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Artikel 30 Steuergesetz, StG · Grundsatz

1. Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerbaren Einkünften die Aufwendungen nach den Artikeln 31 bis 37 und die allgemeinen Abzüge nach Artikel 38 abgezogen.

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