3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 268 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Aufhebung Schätzungskommission
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 268 Steuergesetz, StG · Aufhebung Schätzungskommission
1. Die Einsprachen gegen Schätzungsverfügungen, die bis 31. Dezember 2010 eingegangen sind, werden noch von der Schätzungskommission entschieden. Nach Erledigung dieser Einsprachen wird die Schätzungskommission aufgelöst.