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Artikel 268 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Aufhebung Schätzungskommission

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 268 Steuergesetz, StG · Aufhebung Schätzungskommission

1. Die Einsprachen gegen Schätzungsverfügungen, die bis 31. Dezember 2010 eingegangen sind, werden noch von der Schätzungskommission entschieden. Nach Erledigung dieser Einsprachen wird die Schätzungskommission aufgelöst.

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