3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 232e Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Erlass der Steuern: Untersuchungsmittel der Erlassbehörde
Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung der Steuern - Steuerbezug
Artikel 232e Steuergesetz, StG · Erlass der Steuern: Untersuchungsmittel der Erlassbehörde
1. Die Erlassbehörde verfügt über sämtliche Untersuchungsmittel nach diesem Gesetz.