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Artikel 232e Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Erlass der Steuern: Untersuchungsmittel der Erlassbehörde

Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung der Steuern - Steuerbezug
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Artikel 232e Steuergesetz, StG · Erlass der Steuern: Untersuchungsmittel der Erlassbehörde

1. Die Erlassbehörde verfügt über sämtliche Untersuchungsmittel nach diesem Gesetz.

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