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Artikel 232c Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Erlass der Steuern: Inhalt des Erlassgesuchs

Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung der Steuern - Steuerbezug
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Artikel 232c Steuergesetz, StG · Erlass der Steuern: Inhalt des Erlassgesuchs

1. Das Erlassgesuch muss schriftlich und begründet sein und die nötigen Beweismittel enthalten. Im Gesuch ist die Notlage darzulegen, derzufolge die Zahlung der Steuer, des Zinses oder der Busse eine grosse Härte bedeuten würde.

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