Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2211 StGLFLT CH-UR

Artikel 19d Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Anteilsmässige Besteuerung

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (296 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 19d Steuergesetz, StG · Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Anteilsmässige Besteuerung

1. Hatte die steuerpflichtige Person nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen (Artikel 19b Absatz 3) steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten zu der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.

← Artikel 19c Steuergesetz, StG Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Steuerhoheit Artikel 20 Steuergesetz, StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →