3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 19c Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
Artikel 19c Steuergesetz, StG · Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.