3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 19a Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Mitarbeiterbeteiligungen
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
Artikel 19a Steuergesetz, StG · Unselbstständige Erwerbstätigkeit: Mitarbeiterbeteiligungen
1. Als echte Mitarbeiterbeteiligungen gelten
a) Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine, Genossenschaftsanteile oder Beteiligungen anderer Art, die die Arbeitgeberin, deren Muttergesellschaft oder eine andere Konzerngesellschaft den Mitarbeitenden abgibt
b) Optionen auf den Erwerb von Beteiligungen nach Buchstabe a
2. Als unechte Mitarbeiterbeteiligungen gelten Anwartschaften auf blosse Bargeldabfindungen.