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3.2211 StGLFLT CH-UR

Artikel 18 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Allgemeines

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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Artikel 18 Steuergesetz, StG · Allgemeines

1. Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte.

2. Als Einkommen gelten auch Naturalbezüge jeder Art, insbesondere freie Verpflegung und Unterkunft, sowie der Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebs. Sie werden nach ihrem Marktwert bemessen.

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