3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 18 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Allgemeines
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
Artikel 18 Steuergesetz, StG · Allgemeines
1. Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte.
2. Als Einkommen gelten auch Naturalbezüge jeder Art, insbesondere freie Verpflegung und Unterkunft, sowie der Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebs. Sie werden nach ihrem Marktwert bemessen.