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Artikel 162 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Steuerberechnung: Berechnungsregeln

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerbemessung
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Artikel 162 Steuergesetz, StG · Steuerberechnung: Berechnungsregeln

1. Wird die Erbschaftssteuer dem Nachlass überbunden oder wird die Schenkungssteuer von der Schenkerin oder vom Schenker selbst übernommen, erhöht sich die steuerbare Zuwendung um den entsprechenden Betrag.

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