3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 162 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Steuerberechnung: Berechnungsregeln
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerbemessung
Artikel 162 Steuergesetz, StG · Steuerberechnung: Berechnungsregeln
1. Wird die Erbschaftssteuer dem Nachlass überbunden oder wird die Schenkungssteuer von der Schenkerin oder vom Schenker selbst übernommen, erhöht sich die steuerbare Zuwendung um den entsprechenden Betrag.