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3.2211 StGLFLT CH-UR

Artikel 157 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Steueranspruch

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerpflicht
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Artikel 157 Steuergesetz, StG · Steueranspruch

1. Der Steueranspruch entsteht bei Vermögensübergängen

a) auf den Todesfall im Zeitpunkt, in dem der Erbgang eröffnet wird

b) aus Nacherbschaft im Zeitpunkt, in dem die Vorerbschaft endigt

c) aus Schenkung im Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung

d) mit aufschiebender Bedingung im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung

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