3.2211
StGLFLT
CH-UR
Artikel 154 Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz, StG) - Inhalt des Vermögensübergangs
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerpflicht
Artikel 154 Steuergesetz, StG · Inhalt des Vermögensübergangs
1. Steuerbar sind alle übergehenden Vermögensrechte, wie die Rechte aus Eigentum, beschränkte dingliche Rechte, Forderungen, Nutzniessungen, Rechte auf Renten und andere periodische Leistungen.