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3.2141 ZLR CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Zentrumsleistungen (ZLR) - Berechnung der Zentrumsleistungen: Zentrumsleistungen der beanspruchenden Gemeinde

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Artikel 5 ZLR · Berechnung der Zentrumsleistungen: Zentrumsleistungen der beanspruchenden Gemeinde

1. Die Summe der Zentrumsleistungen ergibt sich aus den nach Artikel 4 in Betracht fallenden Objekten der beanspruchenden Gemeinde.

2. Als pauschale Anrechnung des Standortvorteils wird der Schwellenwert nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b FiLaG von der Summe der Zentrumsleistungen abgezogen.

3. Die abzugeltenden Zentrumsleistungen werden im Verhältnis der Summe der Zentrumsleistungen vor Abzug des Standortvorteils auf die leistungsbeziehenden Gemeinden verteilt. Der Anteil der ausserkantonalen Nutzerinnen und Nutzer wird nicht abgegolten.

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