Artikel 2 Reglement über die Zentrumsleistungen (ZLR) - Berechnung der Zentrumsleistungen: Grundsätze
Artikel 2 ZLR · Berechnung der Zentrumsleistungen: Grundsätze
1. Um die Zentrumsleistungen zu berechnen, sind die durchschnittlichen Werte der letzten vier Jahre massgebend, für neu erstellte Objekte mindestens ein ganzes Kalenderjahr.
2. Um den Nutzen eines Objekts für die begünstigte Gemeinde zu bestimmen, ist das letzte Jahr der Wirkungsberichtsperiode (erste Wirkungsberichtsperiode: 2008 bis 2011) massgebend. Sofern dieses Jahr wegen ausserordentlicher Ereignisse nicht repräsentativ ist, ist auf den Durchschnitt der letzten beiden Jahre der Wirkungsberichtsperiode abzustellen.
3. Die beanspruchende Gemeinde muss den Nutzen der einzelnen begünstigten Gemeinden statistisch nachweisen. Dabei können insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden
a) Herkunft der Besucherinnen und Besucher
b) Herkunft der bezahlten Eintritte
c) Herkunft der Mitglieder nutzender Vereine
4. Massgeblich ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl der betreffenden Gemeinden am 31. August und 31. Dezember der letzten beiden Jahre der Wirkungsberichtsperiode.
5. Der Anhang 1 zu diesem Reglement erläutert das Verfahren zur Ermittlung der Zentrumsleistungen, der Anhang 2 die Berechnungsmethode anhand eines Zahlenbeispiels. Beide Anhänge sind Bestandteil dieses Reglements.