3.2131
FiLaG
CH-UR
Artikel 5 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) - Berechnung des Ressourcenindexes
Ressourcenausgleich
Artikel 5 FiLaG · Berechnung des Ressourcenindexes
1. Der Ressourcenindex ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Ressourcenpotenzial pro Kopf einer Gemeinde und dem Ressourcenpotenzial pro Kopf der Urner Bevölkerung.
2. Das Ressourcenpotenzial pro Kopf der Urner Bevölkerung entspricht dem Ressourcenindex von 100.
3. Die zuständige Direktion ermittelt jährlich den Ressourcenindex jeder Gemeinde.