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Artikel 4 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) - Ressourcenpotenzial

Ressourcenausgleich
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Artikel 4 FiLaG · Ressourcenpotenzial

1. Das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde setzt sich zusammen aus den Erträgen

a) der Gemeindesteuern der natürlichen Personen, bereinigt anhand des gewogenen Steuersatzes aller Gemeinden

b) der Quellensteuern

c) der Steuerausfallentschädigung

d) der Grundstückgewinnsteuern

e) der Erbschafts- und Schenkungssteuern

f) * der Gewinnsteuern juristischer Personen, bereinigt anhand des gewogenen Steuersatzes aller Gemeinden

2. Als Berechnungsgrundlage dienen die beiden dem Rechnungsjahr vorangehenden Jahre. Bei den Grundstückgewinnsteuern und den Erbschafts- und Schenkungssteuern sind es die dem Rechnungsjahr vorangehenden vier Jahre.

3. Das so errechnete Ressourcenpotenzial, geteilt durch die durchschnittliche Bevölkerungszahl der betreffenden Gemeinde, ergibt das Ressourcenpotenzial pro Kopf.

4. Massgeblich ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl der betreffenden Gemeinde am 31. August und 31. Dezember der beiden dem Rechnungsjahr vorangehenden Jahre.

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