Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2131 FiLaG CH-UR

Artikel 2 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) - Mittel

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (45 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 FiLaG · Mittel

1. Die Mittel des Finanz- und Lastenausgleichs sind

a) der Ressourcenausgleich

b) der Lastenausgleich

c) die Abgeltung der Zentrumsleistungen

d) * der Ausgleich der Globalbilanz und Solidarbeitrag der Gemeinden

e) die Sanierungsbeiträge

← Artikel 1 FiLaG Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) - Gegenstand und Zweck Artikel 3 FiLaG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →