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3.2131 FiLaG CH-UR

Artikel 10 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) - Abschöpfung

Ressourcenausgleich
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Artikel 10 FiLaG · Abschöpfung

1. Ressourcenstarken Gemeinden wird der Betrag, der über dem kantonalen Mittel liegt, für den Ressourcenausgleich teilweise abgeschöpft. Die Abschöpfung erfolgt ab einem Ressourcenindex zwischen 100 und 105 Indexpunkten. Der horizontale Ressourcenausgleich errechnet sich proportional zum horizontalen Ressourcenausgleichspotenzial.

2. ...

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