3.2119
SRKCRS
CH-UR
Artikel 6 Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK - Inkrafttreten
Artikel 6 Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.