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Artikel 6 Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK - Inkrafttreten

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Artikel 6 Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

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