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Artikel 4 Reglement über den Fonds Integrationsagenda - Auflösung

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Artikel 4 Reglement über den Fonds Integrationsagenda · Auflösung

1. Der Fonds Integrationsagenda wird aufgelöst, falls der Bund die Zahlung der Integrationspauschalen einstellt und die finanziellen Mittel erschöpft sind.

2. Der Regierungsrat ist zuständig für die Auflösung.

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