3.2117
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den Fonds Integrationsagenda - Auflösung
Artikel 4 Reglement über den Fonds Integrationsagenda · Auflösung
1. Der Fonds Integrationsagenda wird aufgelöst, falls der Bund die Zahlung der Integrationspauschalen einstellt und die finanziellen Mittel erschöpft sind.
2. Der Regierungsrat ist zuständig für die Auflösung.