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Artikel 2 Reglement über den Fonds Integrationsagenda - Zweckbindung

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Artikel 2 Reglement über den Fonds Integrationsagenda · Zweckbindung

1. Die zugewendeten finanziellen Mittel des Fonds sind zweckgebunden zur Förderung der Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen einzusetzen.

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