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Artikel 9 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Buchführung

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Artikel 9 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Buchführung

1. Die Buchhaltung erfasst chronologisch und systematisch die finanziellen Geschäftsvorfälle gegen aussen sowie die internen Verrechnungen.

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