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Artikel 8 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Eventualverpflichtungen

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Artikel 8 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Eventualverpflichtungen

1. Eventualverpflichtungen stellen mögliche Verbindlichkeiten aus einem vergangenen Ereignis dar, wobei die definitive Verbindlichkeit durch ein zukünftiges Ereignis bestätigt werden muss.

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