3.2115
CH-UR
Artikel 8 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Eventualverpflichtungen
Begriffe
Artikel 8 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Eventualverpflichtungen
1. Eventualverpflichtungen stellen mögliche Verbindlichkeiten aus einem vergangenen Ereignis dar, wobei die definitive Verbindlichkeit durch ein zukünftiges Ereignis bestätigt werden muss.