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Artikel 57 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 57 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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