3.2115
CH-UR
Artikel 55 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Aufhebung bisherigen Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 55 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement vom 4. Juni 1985 über das Rechnungswesen der Gemeinden wird aufgehoben.