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Artikel 55 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Aufhebung bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 55 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 4. Juni 1985 über das Rechnungswesen der Gemeinden wird aufgehoben.

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