Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2115 CH-UR

Artikel 5 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Einmalige und wiederkehrende Ausgabe

Begriffe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Einmalige und wiederkehrende Ausgabe

1. Wiederkehrende Ausgaben sind ein Entgelt für dauernde Leistungen, die rechtlich in mindestens zehn jährliche Teilleistungen zerfallen. Alle übrigen Ausgaben gelten als einmalige Ausgaben.

2. Bei einmaligen Ausgaben bestimmt sich die Ausgabenbefugnis nach der Gesamtausgabe für den gleichen Zweck. Zeitlich gestaffelte Ausgaben, die diesem einheitlichen Zweck dienen, sind zusammenzurechnen.

3. Bei wiederkehrenden Ausgaben bestimmt sich die Ausgabenbefugnis nach den Kosten, die in einem Jahr anfallen.

← Artikel 4 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden Geltungsbereich Artikel 6 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →