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Artikel 40 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Verfahrensgrundsätze

Kreditrecht
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Artikel 40 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Verfahrensgrundsätze

1. Das gemeindliche Recht regelt das Verfahren bei Kreditübertretungen und Kreditüberschreitungen.

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