3.2115
CH-UR
Artikel 4 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Einnahmen, Ausgaben und Anlagen
Begriffe
Artikel 4 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Einnahmen, Ausgaben und Anlagen
1. Einnahmen sind Zahlungen Dritter, die das Finanz- oder Verwaltungsvermögen vermehren.
2. Eine Ausgabe ist die Verwendung oder Bindung von Finanzvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage und eines Kredits.
3. Eine Anlage ist ein Finanzvorfall, dem ein frei realisierbarer Wert gegenübersteht und der bloss zur Umschichtung innerhalb des Finanzvermögens führt.