3.2115
CH-UR
Artikel 37 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Nachtragskredit
Kreditrecht
Artikel 37 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Nachtragskredit
1. Der Nachtragskredit ist die Ergänzung eines nicht bestehenden oder nicht ausreichenden Budgetkredites.