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Artikel 37 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Nachtragskredit

Kreditrecht
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Artikel 37 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Nachtragskredit

1. Der Nachtragskredit ist die Ergänzung eines nicht bestehenden oder nicht ausreichenden Budgetkredites.

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