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Artikel 36 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Budgetkredit

Kreditrecht
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Artikel 36 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Budgetkredit

1. Mit dem Budgetkredit ermächtigt die Legislative die Exekutive, die Jahresrechnung für den angegebenen Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten.

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