3.2115
CH-UR
Artikel 36 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Budgetkredit
Kreditrecht
Artikel 36 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Budgetkredit
1. Mit dem Budgetkredit ermächtigt die Legislative die Exekutive, die Jahresrechnung für den angegebenen Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten.