3.2115
CH-UR
Artikel 35 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Zahlungskredit
Kreditrecht
Artikel 35 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Zahlungskredit
1. Der Zahlungskredit gibt die Ermächtigung, während eines Kalenderjahres für einen bestimmten Zweck Ausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu tätigen.
2. Zahlungskredite werden als Budget- oder allenfalls als Nachtragskredite bewilligt.