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Artikel 35 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Zahlungskredit

Kreditrecht
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Artikel 35 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Zahlungskredit

1. Der Zahlungskredit gibt die Ermächtigung, während eines Kalenderjahres für einen bestimmten Zweck Ausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu tätigen.

2. Zahlungskredite werden als Budget- oder allenfalls als Nachtragskredite bewilligt.

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