3.2115
CH-UR
Artikel 33 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Verfall
Kreditrecht
Artikel 33 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Verfall
1. Ein Verpflichtungskredit verfällt, wenn der Zweck erreicht ist, das Vorhaben aufgegeben wird oder die Dauer des Verpflichtungskredits unbenutzt abgelaufen ist.