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Artikel 33 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Verfall

Kreditrecht
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Artikel 33 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Verfall

1. Ein Verpflichtungskredit verfällt, wenn der Zweck erreicht ist, das Vorhaben aufgegeben wird oder die Dauer des Verpflichtungskredits unbenutzt abgelaufen ist.

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