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Artikel 32 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Budgetierung

Kreditrecht
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Artikel 32 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Budgetierung

1. Die jährlichen Fälligkeiten aus Verpflichtungskrediten sind brutto in das Budget einzustellen.

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