3.2115
CH-UR
Artikel 32 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Budgetierung
Kreditrecht
Artikel 32 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Budgetierung
1. Die jährlichen Fälligkeiten aus Verpflichtungskrediten sind brutto in das Budget einzustellen.