3.2115
CH-UR
Artikel 3 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Finanz- und Verwaltungsvermögen
Begriffe
Artikel 3 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Finanz- und Verwaltungsvermögen
1. Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.
2. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen.