3.2115
CH-UR
Artikel 27 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Anlagespiegel
Gesamtsteuerung des Haushalts
Artikel 27 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Anlagespiegel
1. Der Anlagespiegel enthält die Summe der Buchwerte zu Beginn und am Ende der Periode.
2. Die Buchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen
a) Zugänge
b) Abgänge und Veräusserungen
c) Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren
d) Abschreibungen
e) Wechselkursdifferenzen
f) andere Bewegungen