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Artikel 25 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Beteiligungsspiegel

Gesamtsteuerung des Haushalts
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Artikel 25 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Beteiligungsspiegel

1. Im Beteiligungsspiegel sind sowohl die kapitalmässigen Beteiligungen als auch die Organisationen aufzuführen, die durch das Gemeinwesen massgeblich beeinflusst werden.

2. Der Beteiligungsspiegel enthält pro Organisation

a) den Namen und die Rechtsform der Organisation

b) die Tätigkeiten und die zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben

c) das Gesamtkapital der Organisation und den Anteil des Gemeinwesens

d) den Anschaffungswert und den Buchwert der Beteiligung

e) die wesentlichen weiteren Beteiligten

f) die eigenen Beteiligungen der Organisation

g) die Zahlungsströme im Berichtsjahr zwischen Gemeinwesen und Organisation und die Angaben zu den erbrachten Leistungen der Organisation

h) die Aussagen zu den spezifischen Risiken, einschliesslich Eventual- und Gewährleistungsverpflichtungen der Organisation

i) die konsolidierte Bilanz sowie die konsolidierte Erfolgsrechnung der letzten geprüften Jahresrechnung der Organisation mit Angaben zu den angewendeten Rechnungslegungsstandards

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