3.2115
CH-UR
Artikel 21 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Geldflussrechnung
Gesamtsteuerung des Haushalts
Artikel 21 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.
2. Die Geldflussrechnung stellt den Geldfluss aus operativer Tätigkeit, den Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit dar.