3.2115
CH-UR
Artikel 18 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Bilanz
Gesamtsteuerung des Haushalts
Artikel 18 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Bilanz
1. In der Bilanz werden die aktiven (Vermögen) und die passiven (Verpflichtungen und Eigenkapital) Bestände einander gegenübergestellt.
2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.
3. Die Passiven werden in Frem- und Eigenkapital gegliedert.