3.2115
CH-UR
Artikel 10 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden - Aufwand und Ertrag
Begriffe
Artikel 10 Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden · Aufwand und Ertrag
1. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode.
2. Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode.