Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2111 FHV CH-UR

Artikel 85a Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Besondere Aufträge

Finanzkontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 85a FHV · Besondere Aufträge

1. Parlamentarische Untersuchungskommissionen, die Finanzkommission, der Regierungsrat und die Gerichte können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilen. Diese und die Direktionen können die Finanzkontrolle als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.

2. Die Finanzkontrolle kann Aufträge ablehnen, wenn die Abwicklung des ordentlichen Prüfprogramms gefährdet wird. Aufträge von parlamentarischen Untersuchungskommissionen können nicht abgelehnt werden.

← Artikel 85 FHV Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Ziele und Zwecke Artikel 86 FHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →